Buchung

Falls wir Sie neugierig gemacht haben, können Sie hier ganz bequem Ihr persönliches Ballonerlebnis buchen.

Sie erreichen uns während unserer Geschäftszeiten unter der Telefonnummer +49 (0)7181/998050 oder per E-Mail an buchung@ballonzentrum.de

Beförderungsbedingungen

Damit für alle Passagiere die Ballonfahrt zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Bekleidung während der Ballonfahrt – der Jahreszeit angepasste Freizeitkleidung, auf alle Fälle lange Hosen und festes Schuhwerk.
  • Im Umkreis von 20m um den Korb und die Hülle gilt Rauchverbot.
  • Während der Fahrt besteht Alkoholverbot.
  • Das Mitführen von Fotoapparaten, Kameras und Ferngläsern ist erlaubt, für Beschädigungen können wir allerdings keine Haftung übernehmen.
  • Gesundheitliche Beschwerden bitte bei der Terminabsprache dem Piloten mitteilen.
  • Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir ab.
  • Eine genaue Einweisung, sowie Verhaltensregeln während der Ballonfahrt erhalten Sie vor Ort von Ihrem Piloten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beförderungsvertrag

Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung. Schadensersatzforderungen gegen den Luftfahrtunternehmer können nur in Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden.
Bestandteile dieses Vertrages sind auch die nachfolgenden „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ und „Beförderungsbestimmungen“.

Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten

1. Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier zu einem Erlebnis werden. Jeder Passagier trägt mit seiner guten Laune, seinem sportlichen Einsatz, aber auch mit seiner Disziplin viel dazu bei. Vereinbaren Sie Ihren Ballontermin direkt mit dem Luftfahrtunternehmen.

2. Termine: Bitte verstehen Sie, dass  eine Ballonfahrt von Wind und Wetter abhängig ist. Sie müssen also außer Freude am Ballonfahren auch eine Portion Geduld mitbringen, falls Ihr Termin nicht eingehalten werden kann.

3. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und am Korb.

4. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekanntzugeben. Frisch operierten Personen und schwangeren Frauen empfehlen wir noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein Ausschluss vor der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer Sicherheit ist größtmöglicher Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der Ballon in manchen Situationen nicht so leicht landen, wie es wünschenswert wäre.

5. Eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ohne Begleitung oder unter eine Mindestgröße von 1,25 m ist in der Regel nicht vorgesehen.

6. Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn Sie damit einverstanden sind.

7. Auf das Tragen sportlicher Kleidung möchten wir Sie nochmal ausdrücklich hinweisen. Unbedingt erforderlich sind flache Schuhe, besser seitlich hohe Schuhe, die auch das Fußgelenk schützen. Bei unzureichendem Schuhwerk oder Kleidung können Sie von der Fahrt ausgeschlossen werden (ohne Kostenerstattung).

8. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die Auswahl des jeweiligen Ballontyps geht vom Luftfrachtführer aus.

9. Allen Anweisungen des Piloten und des Personals muss im beiderseitigen Interesse Folge geleistet werden.

10. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Keinen Leinen oder Schläuche berühren, die gesamt Technik ist nicht für Sie bestimmt, verändern Sie daher nichts.

11. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand ober anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke.

12. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung nur dann, wenn der Pilot Sie dazu ausdrücklich auffordert.

Beförderungsbestimmungen

1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternhmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftahrtunternehmen.

2. Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt.

3. Eine Haftung für Brillen, Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für eine stosssichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.

4. Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter oder technischer Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.

5. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt bzw. Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens zwei volle Arbeitstage vor dem Fahrttermin), die in der Verantwortung des Gastes liegen, führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.

6. Die Nichtbeachtung der „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss der Fahrt ohne Rückerstattung des Fahrpreises führen.

7. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.

8. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Durchführung der Luftfahrt, mitzuteilen.

9. Die ausgestellten Tickets sind 24 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bei Preisverhöhungen ab 6 Monate seit Ausstellungsdatum, ist die Differenz bei Startbeginn auszugleichen. Es gelten die jeweils nach aktueller Preisliste gültigen  Fahrpreise. Sonderregelungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

10. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.